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in Harpen
interne Kennung der Immobilie: 19169

Ihr neues Zuhause mit Stil in Harpen

Haus | 44805 Bochum

Diese Immobilie haben wir bereits erfolgreich vermittelt!

Diese Objekt haben wir bereits erfolgreich vermarktet. Dieses Angebot steht nicht mehr zur Verfügung.

Eckdaten der immobilie

Objektnummer
19169
Objektart
Haus
Objekttyp
Doppelhaushälfte
Nutzungsart
Selbstnutzung
Baujahr (ca.)
1991
Anzahl der Zimmer
4,5
Anzahl der Badezimmer
2
Anzahl der Stellplätze
1
Wohnfläche ca.
100 m²
Nutzfläche ca.
25
Gesamtfläche ca.
125 m²
Grundstücksfläche ca.
188 m²
Verfügbar ab
Sofort

Objektbeschreibung

– Moderne Badezimmer
– Vollunterkellert
– Gute Raumaufteilung
– Schöne Terrasse
– Ideale ÖPNV- und Verkehrsanbindung
– Pflegeleichter Garten
– Moderner Allgemeinzustand
– Offener Wohn-/Kochbereich
– Nutzbares Dachgeschoss
– Inklusive Stellplatz

Ihr Ansprechpartner

Lage

Harpen zählt zu den beliebtesten Stadtteilen im Bochumer Norden, nicht zuletzt durch seine Nähe zum Einkaufsparadies Ruhrpark Bochum. Durch die nahegelegenen Auffahrten zur A40 und A43 und die Bushaltestellen sind Sie hier bestens angebunden. Der perfekte Ort für Sie und Ihre Familie, denn auch infrastrukturell hat Harpen einiges zu bieten. Schulen, Kindergärten und Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in nur wenigen Gehminuten zu erreichen. Der Grüngürtel Bockholt liegt direkt um die Ecke und lädt ein zu langen Spaziergängen.

Sonstige Angaben

Die angebotene Immobilie ist gemäß Wohneigentumsgesetz aufgeteilt, hierbei handelt es sich um vier aneinander gebaute Einheiten mit dem Flair einer Doppelhaushälfte. Die im Exposé angegebene Grundstücksfläche resultiert rechnerisch aus dem Miteigentumsanteil der hier angebotenen Immobilie. Die tatsächlich zu nutzende Grundstücksfläche kann aufgrund der dazugehörigen Sondernutzungsrechte größer ausfallen. Eine Hausverwaltung wurde bislang nicht bestellt, dementsprechend fanden auch in der Vergangenheit keine Eigentümerversammlungen statt. Zudem wurden bislang keine Wirtschaftspläne und Hausgeldabrechnungen erstellt. Nebenkosten sowie Instandhaltungsmaßnahmen wurden eigenständig von den jeweiligen Eigentümern getragen. Den Eigentümern liegt eine eine Wohnflächenberechnung eines Architekten vor. Diese weicht ebenfalls wie die Grundrisse von den aktuellen Gegebenheiten teilweise ab. Somit kann keine Gewährleistung für die angegebene Wohnfläche übernommen werden. Bei den angegebenen 25 qm² Nutzfläche handelt es sich um 15 qm² wohnraumähnlich ausgebaute Nutzfläche im Dachboden und weiteren 10 qm² Nutzfläche im Keller. Bei dem Stellplatz handelt es sich um ein Sondernutzungsrecht. Wir verweisen darauf, dass es sich hierbei um einen Schotterstellplatz handelt.

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