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von Bochum
interne Kennung der Immobilie: 17733

Smartes Investment in zentraler Lage von Bochum

Wohnung | 44789 Bochum

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Eckdaten der immobilie

Objektnummer
17733
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Etagenwohnung
Nutzungsart
Kapitalanlage
Baujahr (ca.)
1957
Gesamtanzahl Stockwerke
4
Stockwerk
3
Wohnfläche ca.
63 m²
Vermietbarefläche ca.
63 m²
Verfügbar ab
Vermietet
Hausgeld
168,00 €

Objektbeschreibung

– Kapitalanlage
– Vermietet für 5.280€ p.a.
– Balkon bereits in Planung
– Modernisierungsbedürftig
– Durchdachter Grundriss
– Keller und Bodenraum
– Gefragte und zentrale Lage
– Sehr gute Anbindung

Ihr Ansprechpartner

Lage

In der Bochumer Innenstadt laden rund 500 individuelle und inhabergeführte Geschäfte sowie Filialen großer Marken zum Einkaufsbummel ein. Einmalig in Deutschland geht die Fußgängerzone in die bekannte Kneipenmeile „Bermuda Dreieck“ mit einem Mix aus originellen Restaurants, gemütlichen Kneipen und angesagten Clubs über. Die Huestraße und die Kortumstraße sind die Haupteinkaufsstraßen. Auf dem Husemannplatz, dem Dr.-Ruer-Platz und dem Boulevard finden regelmäßig Veranstaltungen statt. Der Westpark mit der Jahrhunderthalle ist ein wichtiges Grüngebiet und Kulturstätte im Westen der Innenstadt. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig sehr gut zu erreichen, ebenso wie Haltestellen des ÖPNV und der Bochumer Hauptbahnhof. Darüber hinaus sorgen die A448 und die A40 für eine sehr gute Anbindung an die umliegenden Städte des Ruhrgebiets.

Sonstige Angaben

Die Eigentümergemeinschaft hat kürzlich beschlossen, dass Balkone an den einzelnen Wohneinheiten angebracht werden sollen. Die dafür erforderlichen Sonderumlagen sind bereits von den Eigentümern bezahlt worden. Des Weiteren wurde beschlossen, dass die Durchbrüche sowie die Fensterinstallationen für die Zugänge zu den Balkonen in Eigenregie durchgeführt werden sollen. Die Kostentragung hierfür erfolgt somit durch den Käufer. Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zum Baujahr, Grundrissen und der Wohnflächenberechnung vor. Somit kann keine Gewährleistung für die Baurechtmäßigkeit und angegebene Wohnfläche übernommen werden. Die angegebene Wohnfläche ist aus der Teilungserklärung entnommen.

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