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Attraktive Kapitalanlage in der Innenstadt
interne Kennung der Immobilie: 18530

Eine Lage, die überzeugt – Attraktive Kapitalanlage in der Innenstadt

Haus | 44787 Bochum

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Eckdaten der immobilie

Objektnummer
18530
Objektart
Haus
Objekttyp
Wohn- und Geschäftshaus
Nutzungsart
Kapitalanlage
Baujahr (ca.)
1965
Anzahl der Garagen
2
Wohnfläche ca.
339 m²
Vermietbarefläche ca.
495 m²
Nutzfläche ca.
156
Gesamtfläche ca.
495 m²
Grundstücksfläche ca.
236 m²
Verfügbar ab
Nach Vereinbarung

Objektbeschreibung

– 7 Wohneinheiten
– 2 Gewerbeeinheiten
– Vermietbare Wohnfläche: ca. 338,72 m²
– Vermietbare Nutzfläche: ca. 156,49 m²
– Zukunftssichere Fernwärmeheizung
– Gut vermietbare Wohnungsgrößen
– Guter Allgemeinzustand
– Innenstadtlage
– 4 Garagen
– 2 Tiefgaragenstellplätze

Ihr Ansprechpartner

Lage

In der Bochumer Innenstadt laden rund 500 individuelle und inhabergeführte Geschäfte sowie Filialen großer Marken zum Einkaufsbummel ein. Einmalig in Deutschland geht die Fußgängerzone in die bekannte Kneipenmeile „Bermudadreieck“ mit einem Mix aus originellen Restaurants, gemütlichen Kneipen und angesagten Clubs über. Die Huestraße und die Kortumstraße sind die Haupteinkaufsstraßen. Auf dem Husemannplatz, dem Dr.-Ruer-Platz und dem Boulevard finden regelmäßig Veranstaltungen statt. Der Westpark mit der Jahrhunderthalle ist ein wichtiges Grüngebiet und Kulturstätte im Westen der Innenstadt. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig sehr gut zu erreichen, ebenso wie Haltestellen des ÖPNV und der Bochumer Hauptbahnhof. Darüber hinaus sorgen die A448 und die A40 für eine sehr gute Anbindung an die umliegenden Städte des Ruhrgebiets.

Sonstige Angaben

Das im Jahr 1965 errichtete Gebäude, wurde mit zwei Ladenlokalen im Erdgeschoss genehmigt. Heutzutage befindet sich im Erdgeschoss links ein Modegeschäft und im Erdgeschoss rechts ein Telefongeschäft. Für das Ladenlokal im Erdgeschoss links waren in der Bauakte und in den Unterlagen des Eigentümers keine Nutzungsänderungsgenehmigung zu finden. Für das Ladenlokal rechts liegt eine Nutzungsänderungsgenehmigung für ein Büro vor.
Es besteht eine Abweichung hinsichtlich der Wohnflächenberechnung aus der Bauakte und den Eigentümerangaben in der Mietaufstellung. Die Differenz beträgt ca. 29,97 m².
Zu der Grunddienstbarkeit -Pkw-Einstellplatzrecht- sind zwei Tiefgaragenstellplätze am Nachbargrundstück zugewiesen.

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