• Immobilienangebot - Bochum - Alle - Ihr Ruhepol - zur Selbstnutzung 
und Vermietung in Hiltrop
interne Kennung der Immobilie: 20100

Ihr Ruhepol – zur Selbstnutzung und Vermietung in Hiltrop

Haus | 44805 Bochum

Diese Immobilie haben wir bereits erfolgreich vermittelt!

Diese Objekt haben wir bereits erfolgreich vermarktet. Dieses Angebot steht nicht mehr zur Verfügung.

Eckdaten der immobilie

Objektnummer
20100
Objektart
Haus
Objekttyp
Mehrfamilienhaus
Nutzungsart
Kapitalanlage
Baujahr (ca.)
1957
Wohnfläche ca.
301 m²
Vermietbarefläche ca.
301 m²
Gesamtfläche ca.
301 m²
Grundstücksfläche ca.
798 m²
Verfügbar ab
Nach Vereinbarung

Objektbeschreibung

– Baujahr ca. 1957
– 5 Einheiten
– Zukunftssichere Fernwärmeheizung
– EG-Wohnung mit Terrasse und Garten
– Kaminofen im EG vorhanden
– Inklusive Einbauküche im EG
– Dachsanierung ca. 2005
– Fenster ca. 2010
– Fassadendämmung teilweise ca. 2015
– Guter Erhaltungszustand
– Gut vermietbare Wohnungsgrößen
– Gefragte Wohnlage
– Gute Infrastruktur
– Gute Anbindung an ÖPNV

Ihr Ansprechpartner

Lage

Das Mehrfamilienhaus liegt in einem gewachsenen, überwiegend wohnwirtschaftlich geprägten Stadtteil im Norden von Bochum. Die Umgebung zeichnet sich durch gepflegte Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser, ruhige Nebenstraßen und einen hohen Grünanteil aus. Naherholungsmöglichkeiten wie der Lothringenpark und die Halde Lothringen bieten attraktive Freizeit- und Ausblicksqualitäten. Einkaufsmöglichkeiten, Kitas, Schulen sowie ÖPNV sind bequem erreichbar, die Innenstadt und wichtige Verkehrsachsen schnell angebunden. Kapitalanleger profitieren von einer stabilen Mietnachfrage in solider Wohnlage, Eigennutzer von ruhigem Wohnen mit guter Infrastruktur und hohem Freizeitwert.

Sonstige Angaben

Eine Bauakte liegt vor, jedoch enthalten die vorhandenen Unterlagen erst ab dem Jahr 1987 datierte Dokumente. Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zu dem Baujahr sowie der Baurechtmäßigkeit vor. Eine Gewähr für das angegebene Baujahr sowie die Baurechtsmäßigkeit kann daher nicht übernommen werden. Dazu liegt eine Negativbescheinigung vor.

Zwischenzeitlich haben jedoch Umbaumaßnahmen stattgefunden, in deren Zuge die ursprünglich im Erdgeschoss ausgewiesenen Nutzflächen in Wohnflächen umgewandelt wurden. Diese Umbaumaßnahmen wurden genehmigt; entsprechende genehmigte Grundrisse, Ansichten und Schnitte liegen vor.

In der Bauakte wurde eine Wohn- und Nutzflächenberechnung aus dem Jahr 1987 gefunden, in der die Einheit im Erdgeschoss links noch als Nutzfläche ausgewiesen ist. Die darin angegebene Gesamtwohn- und Nutzfläche beträgt ca. 300,84 m².

Zwischenzeitlich wurden die unteren Einheiten im Erdgeschoss zusammengelegt; zudem wurde eine Terrasse hergestellt und genehmigt.

Die in der Bauakte ausgewiesene Fläche von 300,84 m² weicht um ca. 5,12 m² von den durch den Eigentümer angegebenen 305,96 m² gemäß Mietaufstellung ab.

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