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in Bochum
interne Kennung der Immobilie: 18212

Innenstadtnahe Etagenwohnung in Bochum

Wohnung | 44787 Bochum

Diese Immobilie haben wir bereits erfolgreich vermittelt!

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Eckdaten der immobilie

Objektnummer
18212
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Etagenwohnung
Nutzungsart
Selbstnutzung
Baujahr (ca.)
1954
Anzahl der Zimmer
2,5
Anzahl der Badezimmer
1
Gesamtanzahl Stockwerke
4
Stockwerk
1.OG
Wohnfläche ca.
48 m²
Verfügbar ab
Kurzfristig möglich
Hausgeld
75,00 €

Objektbeschreibung

– Balkon mit Südausrichtung
– Attraktive Raumaufteilung
– Sieben Einheiten im Haus
– Gepflegter Allgemeinzustand
– Lichtdurchflutete Räume
– Nähe zur Innenstadt
– Keller
– 360° Rundgang

Ihr Ansprechpartner

Lage

In der Bochumer Innenstadt laden rund 500 individuelle und inhabergeführte Geschäfte sowie Filialen großer Marken zum Einkaufsbummel ein. Einmalig in Deutschland geht die Fußgängerzone in die bekannte Kneipenmeile „Bermuda Dreieck“ mit einem Mix aus originellen Restaurants, gemütlichen Kneipen und angesagten Clubs über. Die Huestraße und die Kortumstraße sind die Haupteinkaufsstraßen. Auf dem Husemannplatz, dem Dr.-Ruer-Platz und dem Boulevard finden regelmäßig Veranstaltungen statt. Der Westpark mit der Jahrhunderthalle ist ein wichtiges Grüngebiet und Kulturstätte im Westen der Innenstadt. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig sehr gut zu erreichen, ebenso wie Haltestellen des ÖPNV und der Bochumer Hauptbahnhof. Darüber hinaus sorgen die A448 und die A40 für eine sehr gute Anbindung an die umliegenden Städte des Ruhrgebiets.

Sonstige Angaben

Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zum Baujahr vor. Somit kann keine Gewährleistung für das angegebene Baujahr und der Baurechtmäßigkeit übernommen werden.
Das angegebene Baujahr bezieht sich auf den Bauschein vom Wiederaufbau des Gebäudes.
Laut dem Eigentümer und dem Hausverwalter gibt es keinen Wirtschaftsplan. Die Hausgeldzahlung in Höhe von 75,00 € setzt sich aus 50,00 € für die Nebenkosten und 25,00 € für die Instandhaltungsrücklagen zusammen.
Laut Teilungserklärung und Grundbuch ist unserer Wohnung der Kellerraum Nr. 3 zugeordnet. Die Eigentümer der Wohnung nutzen derzeit jedoch den Kellerraum Nr. 7 des Aufteilungsplans.

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